Kriterien für die Kennzeichnung

Wer kann eine Kennzeichnung beantragen

Jede Trainingsstruktur, die von einem der SwissArchery angeschlossenen Verband mit einem eigenen Betriebsbudget verwaltet wird. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Leistungszentren selbst finanzieren müssen und dass Verband die erbrachten Leistungen zu Gunsten der Leistungszentren gemäss den mit den Trainingsstrukturen unterzeichneten Leistungsvereinbarungen weiterverrechnet. Jeder Verein/jede Infrastruktur kann sich für alle drei Stufen der Anerkennung als Leistungszentrum bewerben: lokal, regional oder national. Die Voraussetzungen, um sich für die verschiedenen Stufen der Anerkennung zu bewerben, sind in diesem Dokument beschrieben.

Vorläufige Anerkennung und Kennzeichnung

Zur Förderung von Leistungssport kann Verband ein regionales Leistungszentrum, dessen Kader (siehe mögliche Ausnahmen) die Anerkennungskriterien nicht vollständig erfüllt, provisorisch anerkennen, wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind und die Trainerinnen und Trainer über eine gültige J+S-Anerkennung verfügen. Im Falle einer provisorischen Anerkennung wird dem Leistungszentrum von Verband in der Leistungsvereinbarung eine Frist für die Anpassung der Betreuung durch Ausbildung die Trainerinnen und Trainer gesetzt. Die Verlängerung der Anerkennung hängt von der erfolgreichen Anpassung der Betreuung des Leistungszentrums ab. (siehe Validierung von Trainern)

Anerkennungskriterien und Förderkonzepte

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