Rechtsfragen für Vereine

Häufige Rechtsthemen

Vereine werden immer häufiger mit juristischen Spitzenthemen konfrontiert. Manchmal erfordern sie spezifische, auf die jeweilige Situation zugeschnittene Antworten. Damit die Clubs jedoch schnell Antworten finden, werden im Folgenden einige häufig auftretende rechtliche Themen behandelt. Die folgenden Themen berücksichtigen keine spezifischen Situationen und es ist möglich, dass die Situation in jedem Club anders ist.

Die Statuten sind alle Bestimmungen, die das Funktionieren der Vereinigung regeln. Sie müssen schriftlich abgefasst sein. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die verlangt, dass Statuten von zwei Personen unterschrieben werden muss, dies ist jedoch gängige Praxis. Die Statuten müssen jedoch einen Mindestinhalt haben:

A. Bestimmung des Zwecks

Der Zweck und die Mittel dürfen nicht verstanden werden. Der Zweck wird von der Vereinigung frei bestimmt. Sie müssen jedoch ihren Willen zum Ausdruck bringen, korporativ und normalerweise ohne wirtschaftliche Ziele organisiert zu sein. Es gibt jedoch auch Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung.

B. Die Ressourcen

Ressourcen sind in der Regel Mitgliedsbeiträge und andere Finanzierungsquellen.

C. Die Organisation

Die Ernennung der Geschäftsführung ist notwendig und muss in Statuten vorgesehen sein. Sofern in Statuten nichts anderes bestimmt ist, befindet sich der Sitz am Sitz der Geschäftsleitung. Der Sitz kann auch an der Adresse des Vorsitzenden sein. Der Sitz ist an die Gemeinde gebunden und nicht an die genaue Adresse.

Neben Statuten gibt es noch die Einhaltung von Regeln. Dabei geht es darum, immer auf die gleiche Weise zu handeln. Eine gewohnheitsmäßige Praxis des Vereins wird zur Stärke von Statuten. Voraussetzung ist, dass die Praxis schon eine Weile andauert und von den Menschen akzeptiert wird.

D. Der Wille, einen Verein zu gründen

Der Wille muss unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden in Statuten. Die Praxis bezieht sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch. Der Wille zur Konstituierung ist eine kollektive Entscheidung. Die Gründung kann gleichzeitig oder nacheinander erfolgen. Es gibt keine Mindestanzahl an Mitgliedern, allerdings ist der Einpersonenverein nicht zulässig. Es müssen daher mindestens zwei Mitglieder vorhanden sein.

Mitglieder können auch Minderjährige sein. Das Recht ist streng persönlich und daher ist es auch mit Urteilsfähigkeit möglich, Mitglied eines Vereins zu sein. Finanzielle Verpflichtungen können die Entscheidung den gesetzlichen Vertretern vorbehalten.

Vereine sind steuerpflichtig, es sei denn, sie verfolgen einen ideellen Zweck. Der Begriff des ideellen Zwecks umfasst politische und religiöse Aktivitäten oder wohltätige Zwecke. Sportvereine haben in der Regel keinen ideellen Zweck, da sie ihren Mitgliedern Leistungen wie die Bereitstellung eines Trainingsgeländes oder die Organisation von Kursen bieten wollen. Daher unterliegen Sportvereine grundsätzlich der Vermögens- und Einkommenssteuer. Sie müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen (Urteil des Bundesgerichts 2C_835/2016 vom 21. März 2017 E. 2.2.2).

Die Beiträge der Vereinsmitglieder werden nicht besteuert und können in der Steuererklärung von den steuerpflichtigen Gewinnen abgezogen werden (Art. 66 DBG). Einkünfte aus anderen Quellen wie dem Verkauf von Produkten oder der Organisation von Einführungen für externe Personen fallen hingegen unter den steuerbaren Gewinn und müssen als solche deklariert werden. Bei Vereinen mit hohen Umsätzen muss auch die Frage der Mehrwertsteuerpflicht geprüft werden. Der Schwellenwert liegt derzeit bei 150.000 CHF für gemeinnützige Vereine.