Versicherungen

Kollektivversicherungsvertrag für unsere Mitglieder und Clubs

Die Mitglieder von SwissArchery profitieren von einem kollektiven Haftpflichtversicherungsvertrag. Diese Versicherungspolice ermöglicht es der Verband , ihre Mitglieder im Falle von Schäden, die Dritten bei der Ausübung ihres Sports zugefügt werden, zu schützen. Sie deckt Personen- und Sachschäden sowie immaterielle Schäden, die von den Mitgliedern der Verband Dritten zugefügt werden. Für Sportvereine ist es wichtig, einen solchen Vertrag abzuschließen, um ihre Mitglieder zu schützen und sich gegen Haftpflichtrisiken abzusichern.

Wer von der Versicherung abgedeckt ist

  • Vereinsvorstände
  • Mitglieder von Vereinen, die dem Verband gemeldet wurden
  • Teilnehmer an Einführungskursen oder Schupperkurse
  • Die Kantonalverbände
Welche Risiken ist abgedeckt
  • Personen- und Sachschäden bis zu 5'000'000 CHF.
  • Die Verantwortung des Organisators von Wettbewerben mit Richtern.
  • Gegenstände, die während der Wettkämpfe aus den Umkleidekabinen gestohlen werden.
  • In allen Regionen der Welt ausser in Kanada und den USA
Was tun bei einem Unfall

Im Falle eines Unfalls sollten die Vereine wie folgt vorgehen:

  1. Wenden Sie sich an Verband , um die Polizeinummer zu erhalten.
  2. Kontaktieren Sie die AXA-Winterthur-Hotline
  3. Geben Sie die Policennummer an
  4. Folgen Sie den Hinweisen von AXA-Winterthur
 

Versicherungsunterlagen und -policen

Die Versicherungspolice steht allen unseren Mitgliedern auf Anfrage bei Verband zur Verfügung. Sie wird derzeit aus Gründen des Datenschutzes und zur Vermeidung eines Missbrauchs der Versicherungspolice nicht offen veröffentlicht. Wir übermitteln unseren Mitgliedern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Versicherungspolicen gerne auf Anfrage beim Sekretariat.