Mitgliedsbeiträge und Lizenzen

Beitragstabelle

A. Grundbeiträge für jeden Verein :

Größe der ClubsVersicherungenGrundbetrag
<= 50 archers60 CHF200 CHF
<= 110 archers80 CHF300 CHF
>= 111 Bogenschützen100 CHF400 CHF

B. Pflichtbeiträge basierend auf der Anzahl der aktiven Mitglieder (ab dem 1. Januar 2024):

KategorieBeiträge 
U50 - MASTER25.00 / Mitglied 
U18 - U2125.00 / Mitglied 
U11 - U1525.00 / Mitglied 

Lizenz für Wettkämpfe (nur für Wettkämpfe erforderlich - ab dem 1. Januar 2024) :

KategoriePreis
U11 - U1520.00 / Lizenz
U18 - U2125.00 / Lizenz
U50 - MASTER70.00 / Lizenz

Häufig gestellte Fragen

Die Mitgliedsbeiträge werden auf der Grundlage der an Verband übermittelten Mitgliederliste berechnet oder vom Club im Mitgliederverwaltungssystem gemeldet. Ende April wird Verband die Anzahl der aktiven Mitglieder in der Mitgliederliste zählen und dem Verein zusätzlich zum Pauschalbeitrag den Betrag von 25 CHF pro Mitglied in Rechnung stellen. Die Pflichtbeiträge werden getrennt von den Lizenzen in Rechnung gestellt. Außer der Meldung des Mitglieds in der Mitgliederliste sind keine weiteren Vorgänge erforderlich.

Die Lizenzen sind unabhängig voneinander. Die Vereine können die Lizenzen im Mitgliederverwaltungssystem genau wie in einem Webshop bestellen. Die Lizenzen werden dann nach Abschluss der Bestellung von Verband in Rechnung gestellt. Bestellungen können das ganze Jahr über getätigt werden. Die Lizenzen werden getrennt von den obligatorischen Mitgliedsbeiträgen in Rechnung gestellt.

Mitgliedsbeitrag: Der Mitgliedsbeitrag ist für alle Clubs verpflichtend und setzt sich aus zwei Beträgen zusammen. Der erste Betrag ist ein Pauschalbeitrag, der auf der Größe des Clubs basiert und die Prämie für die Haftpflichtversicherung beinhaltet, die alle Aktivitäten des Clubs abdeckt. Der zweite Pflichtbeitrag ist ein variabler Beitrag, der auf der Mitgliederliste des Clubs basiert und sich auf 25 CHF pro aktivem Clubmitglied beläuft. Folglich zahlt jeder Club einen Pauschalbetrag und einen Betrag von 25 CHF für jedes seiner aktiven Mitglieder. Es steht dem Club frei, den Betrag von 20 CHF direkt an seine Mitglieder weiterzuberechnen oder ihn in den Mitgliedsbeitrag einzubeziehen.

Freiwillige Lizenz: Die Lizenz ist notwendig, um an Wettkämpfen teilzunehmen, an den Aktivitäten der National- und Regionalmannschaften teilzunehmen oder um Schiedsrichter zu werden, da man über Wettkampferfahrung verfügen muss. Sie ermöglicht es, die Kosten von Verband zu finanzieren, die mit den Spesen der Schiedsrichter, der Miete der Ausrüstung, dem System zur Verwaltung der Wettkämpfe oder auch der Organisation der Schweizer Meisterschaften verbunden sind.

Die Statuten wurden durch die Änderung des Beitragssystems nicht verändert. Daher basieren die Stimmrechte immer noch auf der Anzahl der Lizenzen. Alle Vereine haben bis zu zehn Lizenzen mindestens zwei Stimmen. Ein Verein, der keine Lizenz hat, hat in jedem Fall zwei Stimmen. Ab der 11. Lizenz erhält der Verein für jeweils 10 weitere Lizenzen eine zusätzliche Stimme. Die Anzahl der Mitglieder hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Stimmen, wenn sie keine Lizenz haben. Dagegen ist die Anzahl der Mitglieder wichtig, um unseren Sport bei nationalen politischen Instanzen, Sponsoren, Partnern und für die Finanzierung von Verband zu präsentieren.

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