Coronavirus

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Update vom 16. Februar 2022

Am 17. Februar hat der Bundesrat alle COVID-Maßnahmen im Sport aufgehoben. Damit werden die seit fast zwei Jahren notwendigen Schutzkonzepte aufgehoben und sportliche Aktivitäten können bis auf weiteres wieder uneingeschränkt ausgeübt werden.
  • Das Tragen einer Maske ist nicht mehr obligatorisch
  • Es gibt keine Zeugnispflicht mehr
  • Es müssen keine Mindestabstände mehr eingehalten werden
  • Die Organisatoren von Trainings und Wettkämpfen müssen keine Schutzkonzepte mehr erstellen.
Bitte beachten Sie, dass das Tragen einer Maske auf dem Weg zum Training oder zu Wettkämpfen in öffentlichen Verkehrsmitteln bis voraussichtlich Ende März weiterhin Pflicht ist. Die Schutzkonzepte von SwissArchery für Training und Wettkämpfe werden eingestellt. Die herunterladbaren Dokumente werden nicht mehr aktualisiert.[/vc_column_text][vc_column_text]

Frühere Updates (sind nicht mehr gültig)

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Update vom 20. Dezember 2021

Am 17. Dezember teilte der Bundesrat weitere Verschärfungen der COVID-Maßnahmen mit. Im Bereich des Indoor-Sports wurde die Möglichkeit der Teilnahme nach der 3G-Regel abgeschafft und 2G als Mindestvoraussetzung festgelegt. Der Zugang kann zudem freiwillig auf 2G+ beschränkt werden. Die 2G verlangt jedoch das ständige Tragen einer Gesichtsmaske, auch während des Schießens. Die Möglichkeit, auf die Maske zu verzichten und als Alternative die Kontaktdaten einzugeben, besteht nicht mehr. Sport ohne obligatorisches Tragen einer Maske ist nur noch unter 2G+ möglich. Die Trainings (in der Halle) dürfen für Personen über 16 Jahre nur unter 2G (geheilt oder geimpft) stattfinden. Mit 2G ist das Tragen einer Maske während der Sportausübung, also auch während des Schießens, nunmehr Pflicht. Das Training kann freiwillig unter der 2G+-Regelung stattfinden (geheilte oder geimpfte Teilnehmer, mit einem zusätzlichen negativen Test, wenn die letzte Impfung oder Heilung mehr als vier Monate zurückliegt). Das Tragen einer Maske ist bei 2G+ nicht vorgeschrieben. Die Wettbewerbe (indoor) ne peuvent plus se dérouler sous 2G en raison du port obligatoire du masque. Si un masque devait être porté pendant le tir, les résultats ne seraient plus significatifs et comparables. C'est pourquoi les compétitions en salle ne sont plus possibles que sous 2G+. SwissArchery renonce délibérément à prévoir le tir avec masque (2G) dans le concept de protection pour les compétitions sans arbitre / conformité au règlement. Lors des compétitions, la sécurité du tir avec masque n'est pas garantie au niveau requis. Les organisateurs ne savent pas si tous les participants sont entraînés au tir avec un masque. Les sportifs d'élite qui détiennent un passeport de performance national ou régional de SwissOlympic (SwissOlympic Card) ou font partie du cadre national sont uniquement soumis à la règle des 3G (guéris, vaccinés ou testés) et ne sont pas tenus de porter un masque. l faut toutefois tenir compte du fait que ce groupe ne doit pas être mélangé avec d'autres groupes. Si des personnes soumises à la règle 2G/2G+ sont présentes en même temps, les sportifs d'élite doivent se conformer strictement à ces règles. Les entraînements et les compétitions en extérieur peuvent être organisés sans restriction d'accès jusqu'à un nombre de 300 personnes. Pour les manifestations de plus de 300 personnes, la restriction d'accès s'applique sous la règle des 3G (convalescent, vacciné ou testé). Les cantons sont compétents pour adapter les règlements relatifs aux activités sportives. Il faut donc toujours tenir compte des réglementations cantonales ![/vc_column_text][vc_column_text]Update vom 06. Dezember 2021 Mit dem starken Anstieg der Infektionszahlen hat der Bundesrat die COVID-Maßnahmen erneut verschärft. Für den Sport von Bogensport, hat dies folgende Konsequenzen: Die Trainings (in der Halle) für Personen über 16 Jahre können nur noch mit einem obligatorischen Zertifikat (3G) stattfinden. Die Möglichkeit, Trainings in konstanten Gruppen von bis zu 30 Personen ohne Zertifikat durchzuführen, besteht nicht mehr. Bei 3G-Trainings müssen alle Personen, die nicht aktiv schießen, eine Maske tragen und ihre Kontaktdaten müssen erfasst werden. Trainings können auch auf freiwilliger Basis nur für geimpfte und genesene Personen (2G) durchgeführt werden. Personen, die weder geimpft noch genesen sind, können nicht an solchen Trainings teilnehmen. Das Tragen einer Maske ist bei 2G-Trainings nicht vorgeschrieben. Wettkämpfe (in der Halle) finden weiterhin nur mit Attestpflicht statt (3G). Aber auch hier müssen alle Personen, die außerhalb der sportlichen Aktivität anwesend sind, eine Maske tragen und die Veranstalter müssen die Kontaktdaten erfassen. Dies gilt insbesondere auch für Zuschauer, Organisatoren, Helfer und Richter. Die Wettbewerbe können auch freiwillig auf 2G beschränkt werden und können daher ohne Maskenpflicht und ohne Erfassung von Kontaktdaten veranstaltet werden. Die Entscheidung über 2G liegt bei den Organisatoren. Die Teilnehmer müssen darüber jedoch klar informiert werden! Die Kantone sind für die Anpassung der Regelungen für sportliche Aktivitäten zuständig. Beachten Sie daher immer die kantonalen Regelungen! Die Schutzkonzepte für Training und Wettkämpfe werden derzeit überarbeitet und veröffentlicht, sobald sie verfügbar sind. Die deutschsprachigen Versionen sind bereits verfügbar. [/vc_column_text][vc_column_text]Update vom 13. September 2021 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. September beschlossen, die Zertifizierungspflicht zu verlängern. Dies betrifft nun auch das Training und die Sportwettkämpfe in der Halle. Das bedeutet, dass wir es in einer Hallensaison mit Wettkämpfen mit Zertifizierungspflicht zu tun haben. Für das Training in der Halle sind Ausnahmen vorgesehen, von denen die meisten Trainingsformen unter Bogensport profitieren können, sodass das Training in der Halle weiterhin ohne Bescheinigungspflicht durchgeführt werden kann. Wettkämpfe und Training im Freien sind weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Die Kantone sind für die Anpassung der Regelungen für sportliche Aktivitäten zuständig. Beachten Sie daher immer die kantonalen Regelungen! Die Schutzkonzepte für Training und Wettkämpfe werden derzeit überarbeitet und veröffentlicht, sobald sie verfügbar sind. Die deutschsprachigen Versionen sind bereits verfügbar. [/vc_column_text][vc_column_text]Update vom 26. Juni 2021 Lors de sa séance du 23 juin, le Conseil fédéral a adopté des assouplissements importants des mesures COVID-19, permettant ainsi aux entraînements et aux compétitions de se dérouler à nouveau presque dans des conditions normales. À partir du 26 juin 2021, pratiquement aucune restriction ne s'appliquera aux activités sportives. Diverses conditions-cadres telles que la création d'un concept de protection et le port de masques à l'intérieur continueront à s'appliquer, mais les mesures ne s'appliqueront qu'aux zones situées en dehors des activités sportives proprement dites. Les cantons sont compétents pour adapter les règlements relatifs aux activités sportives. Il faut donc toujours tenir compte des réglementations cantonales ![/vc_column_text][vc_column_text]Update vom 31. Mai 2021 Avec l'étape de relaxation du 31 mai 2021, le Conseil fédéral autorisera l'entraînement et les compétitions dans les sports populaires pour adultes en groupes de 50 athlètes au maximum. Le public est à nouveau autorisé aux événements sportifs populaires. Un maximum de 100 spectateurs sera autorisé à l'intérieur et 300 à l'extérieur. Pour les U21 et les sports de performance, aucune restriction ne s'applique aux entraînements et aux compétitions. (En dehors de la capacité de l'installation sportive).[/vc_column_text][vc_column_text]Update vom 19. April 2021 Mit der Version der COVID-Verordnung vom 19. April 2021 erlaubt der Bundesrat wieder Breitensporttrainings in der Halle für Gruppen von maximal 15 Personen. Im Rahmen der neuen Verordnung sind Breitensportwettbewerbe von Bogensport für Gruppen von bis zu 15 Personen pro Sitzung/Runde unter weiterhin strengen Bedingungen wieder möglich. Für Personen unter 21 Jahren sind die Beschränkungen noch weitgehend aufgehoben. Für Athleten der Nationalmannschaft beträgt die maximale Gruppengröße bei Trainingseinheiten 15 Personen, während bei Wettkämpfen die Beschränkungen ebenfalls weitgehend aufgehoben sind. Die Schutzkonzepte für Training und Wettkämpfe werden derzeit überarbeitet und veröffentlicht, sobald sie verfügbar sind.[/vc_column_text][vc_column_text]Update vom 1. März 2021 Mit der Neufassung der VOCID-Verordnung vom 1. März 2021 wird der Bundesrat Sporttrainings im Freien in Gruppen von bis zu 15 Personen wieder zulassen. Das Training von Volkssportarten für Erwachsene in Hallen wird jedoch weiterhin verboten sein. Für junge Athleten bis zum Alter von 20 Jahren (U21) werden die Maßnahmen weitgehend aufgehoben. Wettkämpfe sind derzeit nur für unter 21-Jährige und Leistungssportler (Nationalmannschaften) erlaubt. Die Schutzkonzepte für Ausbildung und Wettbewerbe werden derzeit überarbeitet und so bald wie möglich veröffentlicht.[/vc_column_text][vc_column_text]

Update vom 31. Oktober 2020

Am 28. Oktober informierte der Bundesrat über die neuen, strengeren Regeln zum Schutz vor COVID-19. Die entsprechende Verordnung trat direkt am 29. Oktober 2020 in Kraft. SwissArchery hat daraufhin die Schutzkonzepte für Training und Wettkampf überarbeitet und an die neuen Anforderungen angepasst. Sie dienen als Vorlage für die Umsetzung konkreter Maßnahmen bei Sportveranstaltungen und Trainingseinheiten.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine Voraussetzung dafür, dass Sie weiterhin trainieren und Wettkämpfe austragen können. Sobald Sie sich entschieden haben, die Massnahmen für Ihre Sportanlagen umzusetzen, sollten Sie mit Ihrer Gemeinde oder Ihrem Kanton abklären, ob Ihr Konzept überarbeitet werden muss.

Die meisten Kantone führen stichprobenartige Kontrollen der Sportanlagen und der Umsetzung von Schutzkonzepten durch, verlangen aber nicht die Vorlage von Umsetzungskonzepten. Eine gute Kommunikation mit Ihren Mitgliedern oder Athleten, die in Ihren Sportanlagen trainieren, ist von entscheidender Bedeutung. Alle Personen, die sich auf Ausbildung aufhalten, müssen sich an die Vorschriften und Schutzmaßnahmen halten.

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