Überarbeitung der Schutzkonzepte für Training und Wettkämpfe

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Am 29. Oktober traten auf nationaler Ebene neue, strengere Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19 in Kraft. Als Reaktion darauf hat SwissArchery die Schutzkonzepte für das Training und die Wettkämpfe überarbeitet. Diese Dokumente sind nun auf der Website unter der Rubrik Coronavirus verfügbar. In allen Innenräumen ist nun ein Mundschutz vorgeschrieben. Ausnahmen dürfen beim Schießen nur gemacht werden, wenn die in den Schutzkonzepten festgelegten Mindestabstände eingehalten werden. Die Gruppengröße ist auf 15 Personen begrenzt, - auch bei Wettkämpfen (pro Qualifikation/Session). Wettkämpfe für Athleten unter 16 Jahren sind bis auf weiteres verboten. Junge Athleten können selbstverständlich weiterhin an den Trainingseinheiten teilnehmen. In den Außenbereichen muss nur die Distanz Regel beachtet werden. Wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, gilt auch hier die Vermummungspflicht. Die Kantone haben die Macht, die Regeln jederzeit zu verschärfen, und sie machen derzeit von diesem Recht Gebrauch. Wir bitten Sie daher, die Forderungen der Kantone bei der Umsetzung der Maßnahmen zu berücksichtigen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Organisatoren von Wettbewerben sind nun verpflichtet, ihre Veranstaltungen unter diesen schwierigen Bedingungen durchzuführen. Dies wird leider dazu führen, dass Veranstaltungen verschoben oder abgesagt werden müssen oder dass die Teilnehmerzahl sinkt. Aus diesem Grund bitten wir alle Mitglieder, regelmäßig den Wettkampfkalender zu überprüfen, wenn sie sich für ein Turnier angemeldet haben. Wir bitten auch die Organisatoren, die betroffenen Personen direkt über Änderungen zu informieren[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row].