Besteuerung von Vereinen (Rechtsfrage)

Wenn man einen Verein gründet, stellt sich die Frage, ob er steuerpflichtig ist. Während sich diese Frage für ein Unternehmen nicht stellt, wird die fehlende Gewinnerzielungsabsicht des Vereins von Vereinen oft dazu benutzt, sich nicht bei der Steuerbehörde anzumelden. Dabei sind Vereine wie alle anderen juristischen Personen steuerpflichtig. Art. 49 Abs. 1 Bst. b des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (SR 642.11) legt die Steuerpflicht von Vereinen klar fest. Dasselbe gilt für andere Steuergesetze.

Nun muss geprüft werden, ob das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht zu einer Steuerbefreiung für den Sportverein führen kann. Es gibt tatsächlich eine Steuerbefreiung für Vereine, die öffentliche oder gemeinnützige Ziele verfolgen und deren Gewinn ausschließlich und unwiderruflich für diese Ziele verwendet wird. Es ist der Begriff der Gemeinnützigkeit, der wichtig ist. Ein Verein ist gemeinnützig, wenn sich seine Leistungen hauptsächlich an Personen richten, die nicht Mitglieder des Vereins sind.

Das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht ist kein Grund für eine Steuerbefreiung, da im Fall von Sportvereinen die Aktivitäten des Vereins hauptsächlich auf seine Mitglieder ausgerichtet sind. Tatsächlich sind die Finanzen von Sportvereinen hauptsächlich der Ausübung der Bogensport durch ihre Mitglieder gewidmet, auch wenn sie eine sportfördernde Tätigkeit ausüben. Für Mitglieder bedeutet dies, dass sie einen Beitrag zahlen, um am Training teilzunehmen, und für Externe, dass sie einen Preis für eine Animation oder einen Anfängerkurs zahlen.