Überarbeitete Schutzkonzepte für Trainings und Wettkämpfe

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Am 29. Oktober traten neue verschärfte Massnahmen zum Schutz vor COVID-19 auf nationaler Ebene in Kraft. SwissArchery hat darauf hin die Schutzkonzepte für Trainings und Wettkämpfe überarbeitet. Diese Dokumente sind nun auf der Webseite unter Coronavirus verfügbar. Neu gilt eine Maskenpflicht in allen Innenräumen. Ausnahmen davon können beim Schiessen nur gemacht werden, wenn die in den Schutzkonzepten definieren Mindestabstände eingehalten werden. Die Gruppengrössen sind auf 15 Personen limitiert, - auch an Wettkämpfen (pro Durchgang/Session). Wettkämpfe für Athleten unter 16 Jahren sind bis auf weiteres verboten. An Trainings dürfen die Nachwuchssportler selbstverständlich weiterhin teilnehmen. In Aussenbereichen muss nur die Abstandsregel eingehalten werden. Können die Mindestabstände nicht eingehalten werden, gilt auch hier die Maskenpflicht. Die Kantone haben die Kompetenz, die Regeln jederzeit zu verschärfen und sie machen von diesem Recht aktuell auch Gebrauch. Daher bitten wir euch, bei der Umsetzung der Massnahmen jeweils auch die Vorgaben der Kantone zu berücksichtigen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Organisatoren von Wettkämpfen sind nun gefordert, ihre Events unter diesen erschwerten Bedingungen durchzuführen. Es wird leider dazu führen, das Events verschoben oder abgesagt werden müssen, oder dass die Teilnehmerzahlen reduziert werden. Daher bitten wir alle Mitglieder, den Wettkampfkalender regelmässig zu prüfen, falls sie an einem Turnier angemeldet sind. Wir bitten die Organisatoren zudem, die betroffenen Personen direkt über Änderungen zu informieren.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]