Erläuterung der Mitgliedsbeiträge

[vc_row][vc_column width="1/2"][dt_fancy_title title="Preisliste" title_align="left" title_size="h3"][vc_column_text] A. Obligatorischer Grundbeitrag für jeden Verein :
Vereingrosse Versicherung Grundbetrag
<= 50 Bogenschützen. 60 CHF 200 CHF
<= 110 Bogenschützen 80 CHF 300 CHF
>= 111 Bogenschützen 100 CHF 400 CHF
  B. Obligatorischer Beitrag basierend auf der Anzahl der aktiven Mitglieder :
Kategorie Beiträge  
U50 - MASTER 20.00 / Mitglied  
U18 - U21 20.00 / Mitglied  
U11 - U15 20.00 / Mitglied
 

Lizenz für Wettkämpfen (nur für Wettkämpfe obligatorisch) :

Kategorie Lizenz
U11 - U15 25.00 / Lizenz
U18 - U21 30.00 / Lizenz
U50 - MASTER 80.00 / Lizenz
[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width="1/2"][dt_fancy_title title="Häufig gestellte Fragen" title_align="left" title_size="h3"][vc_toggle title="Wie werden die Mitgliedsbeiträge verrechnet?" style="square" color="blue"]

Die Mitgliedsbeiträge werden auf der Basis der an den Verband gesendeten Mitgliederliste berechnet oder vom Verein im Mitgliederverwaltungssystem gemeldet. Ende April wird der Verband die Anzahl der aktiven Mitglieder in der Mitgliederliste zählen und den Betrag von 20 CHF pro Mitglied zusätzlich zum Pauschalbeitrag an den Verein weitergeben. Die obligatorischen Beiträge werden separat von den Lizenzen erhoben. Sie müssen nichts weiter tun, als das Mitglied in der Mitgliederliste zu registrieren.

[/vc_toggle][vc_toggle title="Wie werden Lizenzen für Wettkämpfe verrechnet?" style="square" color="blue"]

Die Lizenzen sind unabhängig voneinander. Die Vereine können die Lizenzen im Mitgliederverwaltungssystem genau wie in einem Webshop bestellen. Die Lizenzen werden nach Abschluss der Bestellung vom Verband in Rechnung gestellt. Bestellungen können das ganze Jahr über aufgegeben werden. Die Lizenzen werden getrennt von den Pflichtmitgliedsbeiträgen in Rechnung gestellt.

[/vc_toggle][vc_toggle title="Warum ein obligatorischer Beitrag und eine fakultative Lizenz?" style="square" color="blue"]

Die fakultative Lizenz: Die Lizenz ist notwendig, um an Wettkämpfen teilzunehmen, an den Aktivitäten der National- und Regionalmannschaften oder um Schiedsrichter zu werden, denn es ist notwendig, Erfahrung im Wettkampf zu haben. Es ermöglicht die Finanzierung der Kosten des Verbandes im Zusammenhang mit den Aufwendungen für die Schiedsrichter, die Miete des Materials, das Verwaltungssystem der Wettbewerbe oder die Organisation der Schweizer Meisterschaften.

[/vc_toggle][vc_toggle title="Wie werden die Stimmrechte der Vereine berechnet?" style="square" color="blue"]

Die Statuten wurden durch die Änderung des Beitragssystems nicht geändert. Das Stimmrecht richtet sich daher nach wie vor nach der Anzahl der Lizenzen. Alle Vereine haben mindestens zwei Stimmen bis zu 10 Lizenzen. Ein Verein, der keine Lizenz hat, hat jedenfalls zwei Stimmen. Ab der 11. Lizenz erhält der Verein für je 10 weitere Lizenzen eine zusätzliche Stimme. Die Anzahl der Mitglieder hat keinen Einfluss auf die Stimmenzahl, wenn sie keine Lizenz haben. Die Anzahl der Mitglieder ist jedoch wichtig für die Förderung unseres Sports bei nationalen politischen Behörden, Sponsoren, Partnern und für die Finanzierung des Verbandes.

[/vc_toggle][vc_empty_space][dt_fancy_title title="Reglemente" title_align="left" title_size="h3"][vc_column_text][fivo_docs title="Vorschriften für die Mitgliederverwaltung" date="1" boxed="1" ids="55219,2920,57101"][/vc_column_text][vc_empty_space][dt_default_button link="url:https%3A%2F%2Fmembers.swissarchery.org|title:Acc%C3%A8s%20au%20syst%C3%A8me%20de%20gestion%20des%20membres|target:_blank|rel:nofollow" size="big" icon_type="picker" icon_picker="dt-icon-the7-menu-014"]Accès au système de gestion des membres[/dt_default_button][/vc_column][/vc_row]